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   OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92   

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https://dejure.org/1992,4693
OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92 (https://dejure.org/1992,4693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.04.1992 - 16 WF 43/92 (https://dejure.org/1992,4693)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. April 1992 - 16 WF 43/92 (https://dejure.org/1992,4693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1 S. 1
    Höhe des Erwerbstätigenbonus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 14.05.1991 - 16 WF 65/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Es bedarf im vorliegenden Falle keiner näheren Erörterung, ob etwa durchgreifende Bedenken gegen die teilweise Versagung der Prozesskostenhilfe deshalb erhoben werden können, weil das Familiengericht die Klage vorher, obwohl kein Prozesskostenvorschuss eingezahlt war, dem Beklagten zugestellt hat (siehe dazu Senat, FamRZ 1990, 80 sowie FamRZ 1991, 1458, 1459).

    Im vorliegenden Falle kann nach Auffassung des Senats die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage nicht verneint werden, ganz abgesehen davon, dass der Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren häufig eine vorläufige Würdigung zugrundezulegen ist, die in einem noch vertretbaren Rahmen für die hilfebedürftige Partei günstig ist (Senat, FamRZ 1991, 1458 - dort Nr. 769 -).

  • OLG Karlsruhe, 09.06.1988 - 16 WF 30/88

    Unterhalt; Trennungsunterhalt; Bemessung; Berechnung; Kindergeld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Nach Auffassung des Senats ist im Falle der Forderung von Getrenntlebens- oder Geschiedenenunterhalt zunächst das maßgebende bereinigte Nettoeinkommen des Mannes zu ermitteln; es sind also zunächst anderweitige Zahlungsverpflichtungen - bei Einverständnis der klagenden Frau auch des Kindesunterhalts - abzusetzen, und von dem dann verbleibenden bereinigten Nettoeinkommen kann die klagende Frau 3/7 verlangen (so z.B. Senat, FamRZ 1988, 1272 ).

    Im Übrigen ist die in der Klage geäußerte Auffassung der Klägerin Ziff. 2 durchaus vertretbar, vom Einkommen des Beklagten sei nur der tatsächlich - nach Abzug des Kindergeldanteils -gezahlte Kindesunterhalt von monatlich 375 DM abzusetzen; der Senat hat nämlich in FamRZ 1988, 1272 nur für den Fall, dass kein Mangelfall vorliegt, entschieden, dass vom Einkommen der volle Tabellenunterhalt abzusetzen ist.

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Es heißt in BGH, FamRZ 1990, 1085, 1087: "Die Bemessung dieses "Bonus" - in der Praxis verbreitet ist ein Abschlag von 1/7 von dem unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen - ist Sache des Tatrichters." Auch in BGH FamRZ 1989, 487, 488 wurde eine Bedarfsermittlung des Oberlandesgerichts gebilligt, bei der auf einen bestimmten Anteil an dem um den Kindesunterhalt sowie Lebens- und Krankenversicherungskosten bereinigten Nettoeinkommen des Ehemannes abgestellt wurde.
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89

    Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Diese Praxis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen schon bei der Bedarfsberechnung ein die Hälfte des "verteilungsfähigen" Einkommens maßvoll übersteigender Betrag verbleiben muss (BGH, FamRZ 1990, 979, 980; 1085, 1087).
  • BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89

    Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Es heißt in BGH, FamRZ 1990, 1085, 1087: "Die Bemessung dieses "Bonus" - in der Praxis verbreitet ist ein Abschlag von 1/7 von dem unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen - ist Sache des Tatrichters." Auch in BGH FamRZ 1989, 487, 488 wurde eine Bedarfsermittlung des Oberlandesgerichts gebilligt, bei der auf einen bestimmten Anteil an dem um den Kindesunterhalt sowie Lebens- und Krankenversicherungskosten bereinigten Nettoeinkommen des Ehemannes abgestellt wurde.
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 12 UF 32/89

    Erwerbstätigenbonus; Bereinigung des Einkommens; Individuelle Verhältnissen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Die vom Familiengericht offenbar für richtig gehaltene Auffassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in FamRZ 1991, 953 , wonach der Erwerbstätigenbonus von 1/7 von dem noch nicht um den zu zahlenden Kindesunterhalt bereinigten Einkommen des Beklagten abzuziehen ist, steht mit der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht in Einklang.
  • OLG Karlsruhe, 31.08.1989 - 16 WF 142/89

    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Rückwirkend; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.1992 - 16 WF 43/92
    Es bedarf im vorliegenden Falle keiner näheren Erörterung, ob etwa durchgreifende Bedenken gegen die teilweise Versagung der Prozesskostenhilfe deshalb erhoben werden können, weil das Familiengericht die Klage vorher, obwohl kein Prozesskostenvorschuss eingezahlt war, dem Beklagten zugestellt hat (siehe dazu Senat, FamRZ 1990, 80 sowie FamRZ 1991, 1458, 1459).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Die Berechnung des Erwerbstätigenbonus aus einem unbereinigten oder jedenfalls nur um die meßbaren berufsbedingten Aufwendungen bereinigten Nettoeinkommen würde dagegen zu einem Ungleichgewicht zu Lasten des Unterhaltberechtigten führen: Er müßte zum einen die volle Last der Verbindlichkeiten mittragen, zum anderen aber sich einen damit nicht konformen, weil überhöhten Erwerbstätigenbonus des anderen Ehegatten entgegenhalten lassen (wie hier OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1438 [OLG Karlsruhe 02.04.1992 - 16 WF 43/92]; OLG München FamRZ 1993, 328, 329 [OLG München 28.10.1992 - 12 UF 1034/92]; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1052 [OLG Düsseldorf 05.08.1993 - 6 UF 148/92]; Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 35; a.A. OLG Hamburg FamRZ 1991, 953 [OLG Hamburg 18.12.1990 - 12 UF 32/89]).
  • OLG Koblenz, 06.07.2017 - 9 UF 108/17

    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Nichterwerbseinkommen

    OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1438), verrechnet eine zweite Meinung die Verbindlichkeiten zunächst mit den Nichterwerbseinkünften (Graba NJW 1993, 3033 (3037); Gutdeutsch FamRZ 1994, 346; FamRZ 1994, 1161).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.1995 - 2 UF 45/95

    Erwerbstätigenbonus, absoluter (echter) Mangelfall, Mindesteinsatzbetrag

    Hierbei wird nach der Rechtsprechung des Senats die Quote des Erwerbstätigenbonus nicht nur nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, sondern auch nach der Bereinigung um Kindesunterhalt und Verbindlichkeiten errechnet (wie 16. ZS, FamRZ 1992, 1438 ; vgl. Kalthoener/Büttner, aaO., Rn. 35 m. N.).
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